Mitglied werden

Unser Verein freut sich auf neue aktive Mitglieder. Jedem Antrag geht ein persönliches Gespräch mit unserem Vorstand und ein Besuch an unseren Weihern voraus. Kinder & Jugendliche (und deren Eltern) können sich beim Schnupperangeln ein Bild von unserer Jugendgruppe machen (Termine hier »).

Beitragsordnung aktuell

AufnahmegebührJahresbeitragJahresbeitrag ab 2025Pflichtstunden*
Aktives Mitglied (Erw.)250 €150 €175 €18h
Jugendliche (10 bis 17 Jahre)0 bzw. 100 €**60 €65 €
Passives Mitglied (Fördermitg.)36 €45 €
Gastangler (nur im Beisein eines aktiven Mitglieds)15 € (pro Tag)25 € (pro Tag)
Stand: 1. April 2024

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* Pflichtstunden sind jährlich zu leistende Arbeitseinsätze am Vereinsgrundstück, die in der Regel monatlich stattfinden. Nicht erbrachte Pflichtstunden werden zu je 20 € berechnet und in der im Folgejahr verschickten Vereinsgebühren-Aufstellung zusammengefasst und in Rechnung gestellt. Aktive Mitglieder ab dem vollendeten 70. Lebensjahr oder mit einer Behinderung (mind. Grad 50 %) sind von den Arbeitsstunden befreit. Jugendliche haben nach Vollendung des 18. Lebensjahres für das laufende Jahr anteilsmäßig Arbeitsstunden zu leisten. Nicht erbrachte Pflichtstunden werden im Folgejahr in Rechnung gestellt. Die Teilnahme von Jugendlichen an den Arbeitsdiensten ist erwünscht, gleichwohl aber freiwillig und in den Vereinsinternen Regelungen festgehalten (siehe 5e ff.). Liegt eine Einverständniserklärung der Eltern zur Teilnahme am Arbeitsdienst vor, gilt Folgendes:
• 14 bis 16 Jahre/2:1: 2 h Arbeitseinsatzteilnahme entsprechen 1 anrechenbaren Arbeitsstunde für das ab 18 Jahre geltende Stundenkonto im Rahmen der aktiven Mitgliedschaft für Erwachsene
• 17 bis 18 Jahre/1:1: 1 h Arbeitseinsatzteilnahme entspricht 1 anrechenbaren Arbeitsstunde für das ab 18 Jahre geltende Stundenkonto im Rahmen der aktiven Mitgliedschaft für Erwachsene

** Voraussetzung der Streichung der Aufnahmegebühr ist eine bereits seit 2 Jahren bestehende Mitgliedschaft im Verein als Jugendliche(r). Junge Erwachsene haben zudem die Möglichkeit, die aktive Mitgliedschaft im Verein bis zu max. fünf Jahren im Alter zwischen 19 und 29 Jahren ruhen zu lassen. In dieser Zeit wird eine aktive Mitgliedschaft auf eine passive Mitgliedschaft heruntergestuft. Pflichtstunden müssen nicht erbracht werden. Der Wiedereinstieg in eine aktive Mitgliedschaft ist in diesem Zeitraum ohne Aufnahmegebühr möglich. Der Antrag ist schriftlich (E-Mail/postalisch) an den Vorstand zu richten.